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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den Ausschuß des Schützenvereins Straßdorf 1897 e. V.

In Ausführung des Paragraphen 9 der Satzung des Schützenvereins Straßdorf 1897 e. V. erhält der Ausschuß eine Geschäftsordnung.

§ 1 Einladung

  • Der Ausschuß tritt auf Einladung des/ der Vorsitzenden zusammen, wenn es die Geschäftslage erfordert,

mindestens jedoch einmal im Vierteljahr.

Die Einladungsfrist beträgt in der Regel mindestens zwei Tage. Die Einladung kann mündlich erfolgen.

§ 2 Zweck des Ausschusses, Berater, Nichtöffentlichkeit

  • Der Ausschuß berät und unterstützt den Vorsitzenden/ die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden/ die stellvertretende Vorsitzende bei der internen Geschäftsführung. Die Mitglieder des Ausschusses stehen unter dem Appell zu einer tragenden Mitarbeit, was sich selbstredend aus der Wahl der Ausschussmitglieder durch die Mitgliederversammlung herleitet.
  • Jedes Ausschussmitglied hat Rede- und Stimmrecht.
  • Der Vorstand kann zur Ausschusssitzung Berater/innen hinzuziehen. Diese haben Rederecht.
  • Der Bewirtschaftungsbeauftragte/ die Bewirtschaftungsbeauftragte ist ständiger Berater/ ständige Beraterin im Ausschuß mit Rederecht.
  • Die Sitzung des Ausschusses ist nichtöffentlich.

§ 3 Sitzung, Pflicht zur Verschwiegenheit

  • Die Ausschusssitzung wird vom/ von der Vorsitzenden geleitet. Ist dieser/ diese verhindert, leitet der/ die stellvertretende Vorsitzende die Sitzung. Die Tagesordnung einer Ausschusssitzung kann als Tischvorlage bekannt gemacht werden.
  • Verlangt ein Ausschußmitglied vor Sitzungsbeginn die Behandlung eines zur inneren Geschäftsführung gehörenden Gegenstandes, so ist dieser auf die Tagesordnung zu setzen.
  • Der/ die Vorsitzende nimmt die Wortmeldungen entgegen und erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen, die jedoch zur sachlichen Richtigstellung oder zur direkten Ergänzung der vorherigen Äußerung durchbrochen werden darf.
  • Der/ die Vorsitzende kann auch außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort ergreifen.
  • Der/ die Vorsitzende kann eine Beschlussfassung im Ausschuß herbeiführen. Ein Beschluß entbindet den Vorsitzenden/ die Vorsitzende nicht von seinen/ ihren satzungsmäßigen Rechten und Pflichten.
  • Alle Teilnehmer/innen an einer Ausschusssitzung sind über diejenigen Tagesordnungspunkte zur Verschwiegenheit verpflichtet, über die auf Antrag des Sitzungsleiters/ der Sitzungsleiterin mit Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder Verschwiegenheit beschlossen wird. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im Ausschuß weiter.

§ 4 Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Wahlvorschläge

  • Der/ die Vorsitzende bereitet nach Aussprache mit dem Ausschuß die Mitgliederversammlung vor.
  • Vorschläge für die Wahlen des/ der 1. Vorsitzenden, des/ der stellvertretenden Vorsitzenden, des Kassierers bzw. der Kassiererin sowie des Schriftführers bzw. der Schriftführerin auf einer Mitgliederversammlung müssen spätestens 3 Wochen vor dem anberaumten Versammlungstermin schriftlich beim/ bei der Vorsitzenden eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muß von mindestens drei wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein und das schriftliche Einverständnis des/ der Vorgeschlagenen zur Kandidatur enthalten.

§ 5 Arbeitsdienste nach § 7 der Satzung

  • Nach Aussprache im Ausschuß regelt der/ die Vorsitzende die in § 7 der Satzung ( Mitgliedsbeiträge ) als Möglichkeit vorgesehenen Arbeitsdienste, deren Äquivalent in Geld sowie die Befreiung von Arbeitsdienst und Geldäquivalent.

§ 6 Ergebnisprotokoll

  • Über die Ausschusssitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das Ort und Zeit der Ausschusssitzung sowie die Namen der anwesenden Sitzungsteilnehmer angibt. Es ist vom Protokollführer/ von der Protokollführerin und vom Sitzungsleiter/ von der Sitzungsleiterin zu unterschreiben.
  • Das unterzeichnete Protokoll ist innerhalb von 2 Wochen nach der Sitzung allen Ausschussmitgliedern zuzustellen. Der Zustellungsweg ist beliebig.

Schwäbisch Gmünd, den 22. März 2002 gez. Winfried Beißwenger 1. Vorsitzender

Die oben stehende Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Schützenvereins Straßdorf 1897 e. V.

am 22. März 2002 angenommen und verabschiedet.

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