Stellungnahme zur Initiative: Keine Mordwaffen als Sportwaffen!

Thomas Wanner, Oberschützen- meister, SVS 1897
Wir Sportschützen sind nicht gewillt uns in einer Art und Weise verunglimpfen zu lassen die einerseits jeder sachlichen Grundlage entbehrt und andererseits impliziert wir wären potenzielle Killer. An dieser Stelle sei deshalb darauf hingewiesen das die Fraktion, Bündnis 90/Die Grüne, die sich hier besonders engagiert, mit ihrem Koalitionspartner junge deutsche Soldaten in Kriegseinsätze schickte. Bis dahin unvorstellbar. Das Kriterium der Wahrheit ist die Praxis! Nicht das weichgespülte scheinbar opportune “Politsprech” der Parteien.
Renate Künast: „Wer braucht schon Sportschützen?“ (Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.) Verkneifen wir uns die Retourkutsche.
Stellungnahme des DSB zur Verfassungsklage gegen das Waffengesetz
Am 21. Juli 2010 hat die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingereicht.
Die Initiative macht sich das Leid der Eltern von Winnenden zunutze, um in blindwütigem Eifer ihre privaten Vorstellungen von einer gerechten Welt gegen eine gesellschaftlich anerkannte und im übrigen regelmäßig staatlich kontrollierte Gruppe von rund zweieinhalb Millionen legaler Waffenbesitzer mit Totalverboten durchzusetzen.
Sie macht hierbei weder vor Tatsachenfälschungen noch Verleumdungen halt. Bereits mit dem Namen und der Internetadresse wird die Gleichung suggeriert „Sportwaffen gleich Mordwaffen“ und damit als Konsequenz „Sportschützen gleich Mordschützen“. Dies wird verdeutlicht durch die Aussage des Sprechers der Initiative, des Schriftstellers Roman Grafe: „Das Waffengesetz stellt bislang das Recht auf Ausüben des Schießsports über das Recht auf Leben.“ Mit dieser Aussage wird allen Sportschützen unterstellt, sie hätten nichts anderes im Sinn, als ihre Mitbürger bei nächster Gelegenheit zu ermorden.
Der Deutsche Schützenbund mit seinen eineinhalb Millionen Sportschützen verwahrt sich auf das Entschiedenste gegen diese Verunglimpfungen und Verleumdungen, die sogar geeignet sind, den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu erfüllen.

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